Sperrmüll
E-Schrott
Gefäß-Änderung
Eigentumswechsel

Gewerbeinformation

>Überlassungs- und Andienungspflichten für Abfälle aus Gewerbebetrieben
Abfälle aus anderen (als privaten) Herkunftsbereichen sind nach dem neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zu unterscheiden in:
  • Abfälle zur Beseitigung
  • Abfälle zur Verwertung
  • Besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung
  • Besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung [mehr]


  • >Gewerbeabfall-Verordnung
    Alle Abfallerzeuger und Abfallbesitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen (Handel, Handwerk, Industrie, Dienstleister, Verwaltungen, Schulen, Kindergärten, Einrichtungen des Gesundheitswesen, Büros, usw.) sind von dieser Verordnung betroffen. [mehr]


    >Verordnung über die Entsorgung von Altholz (Altholz-Verordnung)
    Zum 01.März 2003 ist die Altholz-Verordnung (AltholzV) in Kraft getreten. Ziel der Verordnung über die Entsorgung von Altholz ist die Festlegeung der Anforderungen an die stoffliche und energetische Verwertung sowie Beseitigung von Altholz. (Überschrift anklicken) [mehr]


    >Relevanz der Verpackungsverordnung für Versandhändler
    5. Verpackungsverordnung speziell im Versandhandel [mehr]


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